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Allgemeine
Geschäftsbedinungen
1.
Grundsätzliches
Die
Unternehmen>Region Consulting GmbH -
Kommunalberatung für Markt und Management
arbeitet im Netzwerk mit unabhängigen
Wissenschaftlern, Beratern und Gutachtern in den Bereichen Kommunal-
und Organisationsberatung, Regionalmanagement,
Wirtschaftsförderung und Tourismus-, Event-
und Freizeitmanagement. Unternehmen>Region ist nach
ServiceQualität Deutschland zertifiziert. Die Netzwerkpartner
haben sich auf einheitliche Vorgehensweisen und hohe
Qualitätsstandards verpflichtet haben und ihre Leistungen unter
der Marke und im Namen von
UnternehmenRegion anbieten.
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, unabhängig davon, ob
eine Leistung oder der Rechtsverkehr unmittelbar oder über das Internet oder
mit Hilfe sonstiger elektronischer Medien vollzogen wurde oder nicht.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführen.
Diese
Bedingungen gelten für die Unternehmen>Region Consulting GmbH, Arbeitsgemeinschaften
sowie Bietergemeinschaften im Namen von Unternehmen>Region sowie einzeln
anbietende Partner der
Forschungsgruppe, - nachstehend Auftragnehmer genannt – und seine
Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-,
Organisations- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit
nicht explizit anders vereinbart.
2.
Gegenstand
Gegenstand
der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist die vereinbarte
Dienstleistung (Tätigkeit), die durch qualifizierte Mitarbeiter des
Auftragsnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird, nicht
jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Auswahl der dienstleistenden
Mitarbeiter bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftragnehmer darf sich
auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen. Die Leistungen werden nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt und gelten als
erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Untersuchungen, Berichte, Pflichten-
und Lastenhefte, Checklisten, Planungsunterlagen etc. sowie die sich daraus
ergebenden Schlussfolgerungen in berufsüblicher Weise schriftlich dokumentiert
sind.
Auf
die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer hat der Umstand, dass der
Auftraggeber mit der Umsetzung etwaiger Empfehlungen oder sonstiger Erkenntnisse
der Beratung beginnt oder begonnen oder von der Umsetzung endgültig Abstand
genommen hat, keinen Einfluss. Gleiches gilt für eine etwa vom Auftragnehmer
festgestellte Undurchführbarkeit von vom Unternehmen geplanter Vorhaben.
Gelangen
dem Auftragnehmer nach Abschluss des Auftrages nachträglich eingetretene Änderungen
der Sach- oder Rechtslage zur Kenntnis, so ist er nicht verpflichtet, das
Unternehmen auf diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen
hinzuweisen, auch wenn die Auswirkung auf den Gegenstand der Zusammenarbeit
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer offenkundig ist. Unberührt bleibt die
Pflicht zum Hinweis auf nachträglich bekannt gewordene Abweichungen der tatsächlichen
Sach- oder Rechtslage im Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags zu der im Rahmen
der Tätigkeit des Auftragnehmers zugrunde gelegten Sach- oder Rechtslage.
Nicht
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind Beratungen in Rechts-, Steuer-
und Versicherungsangelegenheiten sowie Finanzdienstleistungen. Sofern sich die
Notwendigkeit zur Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird
der Auftragnehmer das Unternehmen, wenn notwendig, darauf hinweisen.
Personalberatungsleistungen sowie Beratungsleistungen im Rahmen von
Unternehmenskäufen und –verkäufen sind ebenfalls nicht Gegenstand der
Leistungen des Auftraggebers –diese werden gegebenenfalls gesondert in
Rechnung gestellt.
3.
Haftungsausschluss / Höhere Gewalt
/ Gewährleistung
Unsere
Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, die aufgrund grob fahrlässigen
bzw. vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund schuldhafter Verletzung unserer
wesentlichen Pflichten herbeigeführt werden. Erfolgt die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht durch uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
so ist die Haftung auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen
Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
ist ausgeschlossen. Vorstehende
Regelungen gelten nicht für alle Fälle der Verletzung von Leib oder Leben, des
Unvermögens oder der Unmöglichkeit und für die Fälle, in denen der Kunde
wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft oder wegen Rechtsmängeln
Schadensersatzansprüche geltend macht. Für die Beratungsleistungen gelten
ausschließlich die individuell vereinbarten Haftungsregelungen.
Der
Auftragnehmer haftet dafür, dass alle Untersuchungen, insbesondere Analysen
nach den möglichst aktuellen, allgemein zugänglichen Daten erstellt und auch
alle sonstigen relevanten Informationen verwendet werden. Sofern der
Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistungen selbst Erhebungen durchführt,
haftet er lediglich dafür, dass diese Erhebungen nach dem allgemeinen Stand von
Wissenschaft und Technik durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist in der Wahl
seiner Mittel und Verfahren frei und ist ausdrücklich nicht verpflichtet,
bestimmte Normen, Zertifikate, Verfahren oder Vorgehensweisen anzuwenden, es sei
denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Übernimmt der
Auftragnehmer Erkenntnisse von Untersuchungen Dritter, so haftet der
Auftragnehmer weder für die Art der Erhebung dieser Ergebnisse noch für die
Ergebnisse selbst, sondern nur dafür, dass er diese Ergebnisse auf ihre
allgemeine Glaubhaftigkeit sowie offensichtliche Unkorrektheiten überprüft
hat.
Der
Auftragnehmer haftet ferner dafür, dass Erhebungen, Analysen, Empfehlungen und
alle sonstigen Arbeiten und Ergebnisse möglichst der individuellen Situation
des Unternehmens und dessen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Auftragnehmer
haftet auch dafür, dass Beratungsergebnisse, insbesondere deren Dokumentation,
und Aufzeichnungen aller Art, sofern sie dem Unternehmen übergeben werden, den
verständigen Leser ohne übermäßige Anstrengung den Gang der Überlegungen
des Auftragnehmers nachvollziehen lassen und die Ergebnisse der Beratung den
anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik entsprechen.
Höhere
Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen
berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer
der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Insbesondere kann der Auftragnehmer bei Kriegs-, Terror- oder Reisewarnungen
Reisen oder anderer Gefährdung für Leib und Leben verschieben oder die Zurverfügungstellung
geeigneter elektronischer Kommunikationswege durch den Auftraggeber verlangen.
Es
gilt die gesetzliche Gewährleistung.
4.
Angebote und Aufträge
Sämtliche
durch uns formulierten Angebote gleich welcher Art und welches Gegenstandes sind
jederzeit unverbindlich und freibleibend. Eine Festlegung, gleich aus welchem
Grunde, ist nur im Rahmen einer individualvertraglichen Vereinbarung gültig.
Erfolgt
die Beratungs- oder Dienstleistung von unserer Seite unabhängig von einer
Auftragsbestätigung und wird diese Leistung vom Leistungsempfänger an- oder
abgenommen, gilt diese als erbracht und die im Angebot formulieren Leistungs-
und Preisgestaltung sind verbindlich gültig.
5.
Leistungsumfang
Die
Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden
Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer geregelt. Der Auftragnehmer wird nur auf Basis eines vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen
Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen,
Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der
Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers bestmöglich
zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle
personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen im Bereich
seines Betriebes um ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages
sicherzustellen. Insbesondere gewährleistet er, dass
- Arbeitsräume für Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller
erforderlichen Arbeitsmittel bedarfsgerecht und in ausreichendem Maße zur Verfügung
stehen
- einen Ansprechpartner (Kontaktperson) benannt wird, die den Mitarbeitern
des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht.
Dieser Ansprechpartner wird zudem ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die zum
Zweck der zielgerichteten und reibungslosen Durchführung des Auftrages oder im
Rahmen von Zwischenentscheidungen notwendig sind
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang für die Aufgabenerfüllung
notwendigen oder sinnvollem Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit
allen erforderlichen Daten und Unterlagen versorgt
Der
Auftraggeber steht zudem dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom
Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für
seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den
genannten Gegenständen verbleiben beim Auftragnehmer
7.
Annahmeverzug
Der
Auftraggeber verpflichtet sich die Leistungen anhand der eventuell vertraglich
vereinbarten Kriterien (Meilensteine) zu prüfen und binnen 7 Tagen abzunehmen.
Ansonsten wird der Auftragnehmer die Leistungen binnen 7 Tagen nach
Rechnungseingang anhand der vereinbarten Auftragskriterien prüfen und abnehmen.
Wird innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge geltend gemacht, gilt die
Leistung als abgenommen, gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon
jedoch unberührt. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug
oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende
Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für infolgedessen nicht geleistete
Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche
des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
8.
Preise und Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich
legen wir bei der Berechnung unserer Leistungen Tagessätze zu Grunde, wobei an
einem Tag in der Regel 8 und maximal 10 Stunden inklusive Reisezeiten zu leisten
sind. Falls an einem Tag weniger als 4 Stunden einschließlich der Reisezeiten
erbracht werden, wird dieser Tag als halber Tag berechnet. Die Höhe der
Honorare basiert, sofern nicht im Einzelfall abweichend hiervon angeboten, auf
dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis der Unternehmen>Region
Kommunalberatung. Der Auftraggeber ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche
Teilrechnungen zu stellen.
Projekte
im Sinne von zeitlich klar abgegrenzten Festpreisaufträgen werden wie folgt
abgerechnet:
-
25 % bei Auftragserteilung
- 20 % bei Arbeitsbeginn und
- 55 % nach Abschluss des jeweiligen Arbeitspaketes.
Alle
in Angeboten oder Verträgen genannten und berechneten Preise verstehen sich zuzüglich
Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten sowie der zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gilt für
Rechnung die Fälligkeit „10 Tage netto nach Rechnungsdatum“.
Bei
Verzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer gem. §§ 284, 288 BGB
berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung
weiteren Schadens. Der Auftragnehmer hat an vom Auftraggeber übergebenen
Unterlagen und an sonstigen Unterlagen oder Daten, Programme und Dateien, die
bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine
Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen des
Auftragnehmers ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen
aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.
9.
Reisekosten und Spesen
Reisekosten
und Spesen werden, sofern nicht pauschal angeboten, je nach angefallener Höhe
im Rahmen der Rechnungsstellung abgerechnet. Dabei werden Reisen in Europa,
unabhängig von der Wahl des Transportmittels, mit 0,78 Euro pro Straßenkilometer
abgerechnet. Reisezeiten werden nicht als Arbeitszeit gerechnet.
10.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Das
Internet ist kein sicheres Medium, Fälschungen und Manipulation sind an der
Tagesordnung und können durch den heutigen Stand der Technik (Applikationen,
Betriebssysteme) nur unzureichend verhindert werden. Deshalb übernehmen wir für
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Unverfälschtheit und Integrität unserer
elektronischen Dokumente oder Systeme keinerlei Haftung.
Alle
Angebote, Vereinbarungen oder Änderungen von Angeboten oder Vereinbarungen sind
nur schriftlich gültig und werden von uns gegenbestätigt. Insbesondere sind
alle Informationen auf elektronischem Wege, auch wenn sie über eine unserer
Internet Adressen versendet oder mit einer unserer Adressen verfasst wurden, nur
dann rechtlich wirksam oder verbindlich, wenn sie von uns durch ein
handschriftlich unterzeichnetes Dokument bestätigt wurden. Ebenso werden keine
besonderen Vorkehrungen für die Archivierung von uns oder an uns gesendeter
eMails getroffen.
Auch
akzeptieren wir Emails oder sonstige elektronische Dokumente von anderer Seite
nicht als für uns rechtlich verbindlich, solange Eingang und Inhalt nicht von
uns durch ein unterzeichnetes Dokument bestätigt wurden. Dies gilt insbesondere
auch für jegliche Form von Fristen, kaufmännische Bestätigungen oder
anderweitig rechtswirksame Vorgänge aller Art.
Alle
von uns verwendeten elektronischen Adressen sind keine Zustellstellen. Aufgrund
zahlreicher unerwünschter Emails (Spam, Junk) setzen wir grundsätzlich
automatisierte Email-Filter ein. Eine manuelle Prüfung der zahlreichen gelöschten
Mails kann aus Kapazitätsgründen leider nicht erfolgen.
Wir
behalten uns ausdrücklich vor, Emails von oder mittels Rechnern oder Netzen
Dritter zu senden, auf deren Zustand und/oder Wartung wir keinen Einfluss nehmen
können. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr für deren Vertraulichkeit,
Unverfälschtheit oder Integrität, noch dafür, dass die eMails sowie eventuell
beigefügten Dokumente oder Dateien, frei von schädlichem Programmcode, wie
etwa Computerviren, sind. Es ist die Verpflichtung des jeweiligen Empfängers,
die Dateien nach schädlichem Code zu überprüfen.
11.
Vertraulichkeit
Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle schützenswürdigen Tatsachen und
Umstände bezüglich des Unternehmens, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit
aus seiner Leistung bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht außerhalb
der vertraglichen Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
für sich selbst oder für Dritte zu verwerten oder an Dritte
weiterzugeben. Dies gilt auch für Umstände, die für künftige geschäftliche
Aktivitäten des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein
werden, sofern sie nicht allgemein zugänglich und bekannt sind.
Schriftliche
Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den
Gegenstand dieses Vertrages oder das Unternehmen beziehen, darf der
Auftragnehmer nur mit Einwilligung des Unternehmens Dritten aushändigen, es sei
denn, diese seien nur von allgemeiner oder wissenschaftlicher Bedeutung.
Die
Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung dieses Vertrages
hinaus und erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter(innen) des Auftragnehmers.
12.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
salvatorische Klausel
Alle
Leistungen, Forderungen und Ansprüche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten
einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die
dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Leistungs-
und Erfüllungsort sind die Unternehmensstandorte der Unternehmen>Region Consulting GmbH.
Gerichtsstand ist Kandel/Pfalz.
Freckenfeld,
der 01.06.2010
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www.unternehmen-region.eu
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